Welche Flächen werden berechnet ?
Nur Flächen, die überwiegend Niederschläge in die Kanalisation direkt oder indirekt ableiten wie z. B. betonierte oder asphaltierte Flächen sowie Dachflächen, gelten als abflusswirksam.
Nicht abflusswirksam sind alle befestigten Flächen, die das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. Dies sind etwa Flächen mit Gefälle wie z.B. Terrassen und Wege, die keinen Anschluss an die öffentliche Kanalisation besitzen. Hierbei muss gewährleistet sein, dass das Versickern möglich ist. Dabei sind die Größe und die Bodenbeschaffenheit der Sickerfläche relevant.
Nicht abflusswirksame Flächen sind Flächen die durch Gefälle das Ableiten der Niederschläge in Richtung eigenes Grundstück/Grünfläche ermöglichen. Dachflächen mit oberirdischem Auslauf die auf 30 cm belebtem Boden einleiten, sind erlaubnisfrei wenn keine Ableitung durch Zink, Kupfer oder Blei erfolgt.
Außerdem werden Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Porenpflaster, Drainpflaster, Kies- und Splittflächen sowie extensiv begrünte Dachflächen und Kiesdächer als nicht abflusswirksam eingestuft, sofern deren Abflussbeiwert nicht mehr als 0,6 beträgt.
Beispiele für nicht abflusswirksame Flächen erhalten Sie hier.